
Die neue Methodik der Krankenkassen
Start der Corona Pandemie
Viele Unternehmen haben in der drohenden Corona Krise versucht Ihre aktuelle Liquidität bei zu behalten. In diesem Zuge hat nahezu jedes Unternehmen die Krankenversicherungs- als auch die Sozialversicherungsbeiträge im Allgemeinen gestundet, da dieses durch einen Eilantrag durch den Bundestag gepeitscht wurde. Hierdurch konnten Unternehmen die Zinsfreie Stundung erwirken. Dieser Einladung sind viele Unternehmen nachgekommen. Einige hatten hierbei allerdings verwechselt das bei einer Stundung letztendlich nur um einen Aufschub der Zahlungen handelt und nicht das diese erlassen werden.
Stundung bis 30.06.2020
Schlussendlich werden die Sozialversicherungsbeiträge fällig. Das magische Datum bis wann diese Zinslos gestundet wurden war der 30.06.2020, da es sich um einen außerordentlichen Beschluss im Bezug auf die Corona Pandemie handelte. Mit Ablauf dieser Frist sind viele (gerade) Krankenkassen wieder da und verteilen sehr gerne eine Option zur Ratenzahlung um die Gesamtlast für ein Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Dieses wird von vielen Unternehmern auch gerne angenommen, es sollte allerdings im Hinterkopf behalten werden das die Gesamtbelastung für ein Unternehmen trotz allem ständig steigt und dieses verzinst werden muss.
Arbeitsämter & KUG Zahlung
Die Arbeitsämter mussten mit einer Flut an Anträgen klar kommen. Diese wurden anfangs etwas holprig, später aber sehr schnell, nahezu ohne Prüfungen, durch gewunken. In dem Zuge der Zahlung des KUG (Kurzarbeiter Geldes) werden auch die Sozialversicherungen mit überwiesen. Diese sollten auch tunlichst von Unternehmern zurück gehalten werden oder direkt an die Sozialkassen weiter geleitet werden, denn als Unternehmer besteht die Pflicht dieses weiter zu leiten. Das muss jedem klar sein, der ein mittelständiges Unternehmen hat oder leitet.
Methodik der Krankenkassen
Im Zuge dieser Entwicklungen mit Corona, Stundung, Ausgleich durch die Arbeitsämter im Verfahren des KUG zeichnet sich jetzt jedoch ein erneutes Standbein der Sozialkassen ab. Nicht nur das die Krankenversicherungen nun entdeckt haben, dass Sie durch die massive Vergabe von Krediten (Ratenzahlungen sind Kredite!) eine neue Einnahmequelle generieren konnten, nein! Auch durch die Säumnis und Mahngebühren.
Wieso das? Kontrollieren Sie in Ihrem Unternehmen folgenden Vorfall: Die Krankenkassen werden Ihnen einen Antrag zu einer Raten Rückzahlung Ihrer gestundeten Sozialversicherungsbeiträge geschickt haben. Die Sepa Lastschrift Mandate, die bereits vor der Corna Pandemie im Einsatz waren sind jedoch durch Ihre Stundung gestoppt worden. Entsprechend erheben die Krankenkassen nun gerne eine Mahngebühr und/oder einen Säumniszuschlag, da Sie als Unternehmer ja nicht der Pflicht nachgekommen sind die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig zu zahlen. Diese Mahn/Säumniszuschläge sind gerne mal 50-100 Euro, abhängig von Ihrer Unternehmensgröße. Meine Firmen selber haben mit mehr als 30 Krankenkassen zu tun. Bei diesen Summen erreichen Sie ungewollt direkt Dimensionen die in die tausende Euro gehen können.
Sie sollten in diesem Fall, dass Sie solch eine Erhebung erhalten haben zunächst Widerspruch einlegen und das schriftlich festhalten. Gleichzeitig ist meine persönliche Empfehlung; Rufen Sie die zuständige Sozialkasse an und fragen gezielt nach dem Ansprechpartner der in dem Brief genannt wurde. Dann sprechen Sie die Person darauf an, dass Sie nie das Sepa Lastschrift Mandat beendet haben, sondern durch die Stundung dieses nur ruht. Daher wäre die Kranken-/Sozialkasse ohne weiteres in der Lage gewesen, dieses wieder zu aktivieren und den Betrag von Ihrem Unternehmer Konto ein zu ziehen. Daher bitten Sie höflichst um das Entfernen der Mahn und/oder Säumniszuschläge, da diese nicht gerechtfertigt erhoben wurden, da es sich um eine Verfehlung seitens der Krankenkasse handelt und Sie ja gewillt waren den Beitrag zu entrichten.
Krankenkassen lenken spätestens dann ein und erstatten den Betrag oder ziehen diesen von der Forderung ab, weil genau das der Fall ist, wie oben beschrieben.
Da sich aktuell jede Krankenkasse gleich verhält in dem Versandt der Mahn/Säumniszuschläge scheint hier offensichtlich Methode hinter zu stecken. Und das nicht zu knapp. Wenn man berechnet das nur fünf von Zehn Unternehmen eine solchen Mahnung tatsächlich wahrnehmen und den Betrag inklusive der Mahn/Säumniszuschläge überweisen, dann kann sich jeder Ausrechnen, welche ein offensichtliches Geschäftsmodell sich hierhinter verbirgt.
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M A R C U S D O R F F – Unternehmensberatung & Arbeitsvermittlung
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