Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Firma

M A R C U S  D O R F F, Unternehmensberatung & Arbeitsvermittlung

  1. Geltung der Bedingungen

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Diese Allg. Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und in Zukunft mit uns bestehenden rechtsgeschäftlichen Beziehungen hinsichtlich des Verkaufs und der Lieferung von Ware, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Auf Wunsch des Kunden werden die Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen elektronisch zugeschickt (E-Mail).

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  1. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot bei Bestellung von Lagerartikeln innerhalb von 3 Tagen, ansonsten innerhalb von 2 Wochen, nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder in Textform oder durch Auslieferung an den Kunden erklärt werden. Bestellt der Kunde die Ware in unserem Onlineshop, wird der Eingang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Annahmefrist beträgt in diesen Fällen für uns 1 Werktag. Der Vertragstext wird von uns gespeichert.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (€). Wir berechnen die Preise nach unserer am Tage der Auslieferung gültigen Preisliste, soweit nicht andere Preise schriftlich bestätigt worden sind. Sofern nicht ausdrücklich Festpreise von uns bestätigt wurden, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, Transportkostenänderungen oder Änderungen öffentlicher Abgaben eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

3.2 Sollten die Listenpreise seit Vertragsabschluss in einem Maße gestiegen sein, welche die Steigerungsrate der allgemeinen Lebenshaltungskosten wesentlich übertrifft, so steht dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

3.3 Sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Versendung einer Bestellung unter 50,- Euro  Warenwert netto trägt der Besteller die Transportkosten ab Lager (5,95 Euro netto) und die Kosten einer ggf. vom Besteller gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.  Wir erheben eine Servicepauschale von 2,95 € je Auftrag.

3.4 Unsere Zahlungsbedingungen ist:                                                                                                                                                   – innerhalb von 0 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug.

Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde in Verzug. Der noch offene Betrag ist während des Verzugs mit acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

3.6 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden unser Zahlungsanspruch gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern, es sei denn, der Kunde erfüllt unseren Zahlungsanspruch oder leistet hierfür Sicherheit. Wir können für die Zahlung oder Sicherheitsleistung durch den Kunden eine angemessene Frist setzen, wenn wir zugleich Zug um Zug die Lieferung der Ware anbieten. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  1. Lieferzeit und Verzug

4.1 Soweit nicht anderweitig verbindlich vereinbart, beträgt die gewöhnliche Lieferfrist ca. 4 Tage für Lagerartikel und ca. 4 Wochen für Beschaffungsartikel. Die Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, sie sind verbindlich zugesichert worden (Fixgeschäft).

4.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung etwaiger Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.4 Sofern die Voraussetzungen gem. Ziffer 4.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser sich in Annahme- oder Schuldnerverzug befindet.

4.5 Die Lieferung erfolgt „ab Lager“, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht Selbstabholung oder Abholung durch Dritte vereinbart ist und der Kunde hierzu keine besonderen Weisungen erteilt hat, sind wir berechtigt, den Spediteur oder Frachtführer, Versandweg, Beförderungs- und Schutzmittel selbst zu bestimmen.

4.6 Lieferfristen sind eingehalten, wenn die Ware von uns ab Lager fristgemäß zum Versand bereitgehalten wird, bzw. bei Versendung auf Wunsch des Kunden die Ware fristgerecht zum Versand gegeben wird.

4.7 Wir sind berechtigt, Teillieferungen auszuführen und gesondert in Rechnung zu stellen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und auf seine berechtigten Interessen hinreichend Rücksicht genommen wird.

4.8 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote und sonstige hoheitliche Eingriffe gleich, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder unserem Lieferanten eintreten.  Vom Eintritt eines Ereignisses der höheren Gewalt, das eine bevorstehende Lieferung behindern wird, haben wir den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und

insofern etwa bereits von ihm geleistete Vorschusszahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet.

4.9 Geraten wir mit unseren Lieferungen und Leistungen in Verzug, so ist der Kunde zum Rücktritt nur berechtigt und kann Schadensersatz nur fordern, wenn er uns zuvor fruchtlos eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Abschluss dieser Frist die Annahme der Lieferung oder Leistung ablehnt, gesetzt hat.

  1. Falschbestellungen und Rücksendungen

Bei Falschbestellungen erheben wir eine Wiedereinlagerungsgebühr von 20% vom jeweiligen Warenwert, mindestens jedoch EUR 10,00. Rücksendungen müssen stets frei Haus an uns erfolgen. Sie dürfen nur nach vorheriger Genehmigung mit der M A R C U S  D O R F F – Unternehmensberatung & Arbeitsvermittlung vorgenommen werden. Bei unfreien Rücksendungen wird von unseren Mitarbeitern im Lager die Annahme verweigert. Rücksendungen von Verbrauchsmaterialien können nur innerhalb von 4 Wochen nach Kauf in Originalverpackung zurückgenommen werden. Wir behalten uns vor, bei Produkten, die speziell für einen Kunden beschafft wurden, die Rücknahme abzulehnen.  Ausgenommen von der Rücksendung sind Produkte, bei denen die Gefahr besteht das diese durch Austausch nicht gleichwertig zurück an das Lager versandt wurden. Insbesondere Desinfektionsmittel und spezielle Einigungsmittel.

  1. Gefahrenübergang + Verpackungskosten

6.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart.  6.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

6.3 Eine Rücknahme von Einwegverpackungen kommt nicht in Betracht soweit ein Duales System der Abfallbeseitigung eingerichtet wurde an dem Hersteller bzw. Vertreiber der Ware beteiligt sind und das von den zuständigen Behörden nach § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung anerkannt worden ist. Paletten und Mehrwegverpackungen sind zu bestimmten, mit uns vereinbarten Zeiten zurückzugeben. Unbeschadet der Anwendung der Verpackungsverordnung sind einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen nicht statthaft.

6.4 Beim Download und beim Versand von Daten über das Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

  1. Gewährleistung

7.1 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 ff HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und gelieferte Ware unverzüglich auf Fehler untersucht und festgestellte Fehler unverzüglich zu rügen.    Beim Empfang der Ware festgestellte offensichtliche Beschädigungen oder Fehlmengen hat sich der Kunde durch den Frachtführer oder dessen Beauftragten schriftlich bescheinigen zu lassen.

7.2 Öffentliche Äußerungen, insbesondere in der Werbung, über bestimmte Eigenschaften der Ware, gehören nur dann zu der mit dem Kunden getroffenen Beschaffenheitsvereinbarung, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde; ansonsten bleiben sie unberücksichtigt. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist eine Einbau- oder Montageanleitung nicht geschuldet. Etwa mit der Ware gelieferte Hinweise zur Montage oder anwendungstechnische Hinweise sind unverbindlich und begründen für uns keine Haftung. Sie befreien den Kunden nicht von der Obliegenheit von eigenen Prüfungen und Versuchen im Zusammenhang mit einer Montage bzw. einem Einbau.

7.3 Wir behalten uns vor, einen Mangel zunächst nach unserer Wahl durch Nachlieferung oder Nachbesserung zu beheben.

7.4 Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht bereit oder in der Lage, so ist der Kunde berechtigt nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufes oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

7.5 Die Verjährungsfrist für Ansprüche, die auf Sach- oder Rechtsmängeln der Ware beruhen, beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Kaufsache durch den Beförderer an den Kunden.

7.6 Eine Rücknahme mangelfreier Ware bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung, Extra Artikel (Beschaffungsartikel) und Artikel, die seit der Lieferung geändert wurden können weder umgetauscht noch gutgeschrieben werden.

  1. Haftung

8.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.2 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.3 Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung ebenfalls auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.  8.4 Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.5 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.  Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.6 Soweit wir in unserem „Online-Shop“ mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu Eigen.

  1. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer, auch der künftigen, Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleibt die verkaufte Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Kunde ist befugt, über die verkaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Wird mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden ein Wechsel massige Haftung durch uns begründet, so erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen.

9.2 Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns vom Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

9.3 Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts beinhaltet zugleich den Rücktritt vom Vertrag.

9.4 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

9.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

9.6 Wir können bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Beanstandung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Kunden verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung mitteilt. Wir behalten uns den unmittelbaren Einzug dieser Forderungen vor. Verfügungen über diese Forderungen sind ab diesem Zeitpunkt nur mit unserer Zustimmung wirksam. Ferner kann die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verlangt werden.

  1. Datenschutz + Vertragsbestimmungen

10.1 Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO verarbeiten.

  1. Gerichtsstand + Rechtswahl

11.1 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Beteiligten aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bergisch Gladbach.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

  1. Salvatorische Klausel

12.1 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen im Ganzen nicht berührt.

Stand: Mai 2020